Vergütungszuschläge für zusätzliche Pflegehilfskräfte in der Langzeitpflege: Das bietet das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (§ 84 Absatz 9 SGB XI i.V.m. § 85 Abs. 9 SGB XI). Wie genau Einrichtungen davon profitieren können, erklärt Stefan Wilderotter, Referatsleiter Pflege in der Abteilung Gesundheit des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek), im Interview.
Das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) ist Grundlage zur Finanzierung von bis zu 20.000 zusätzlichen Pflegehilfskraftstellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen, die über zusätzliches Pflegehilfskraftpersonal mit einer entsprechenden Ausbildung verfügen, können die Förderung in Anspruch nehmen. Dabei muss eine der drei folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Der konkrete Stellenumfang, der gefördert werden kann, richtet sich nach der Verteilung der Pflegebedürftigen auf die Pflegegrade in der jeweiligen Pflegeeinrichtung.
Von ihr profitieren alle Beteiligten: Pflegebedürftige werden von mehr Pflegekräften betreut, was ihre Versorgung stärkt und gleichzeitig zu einer Entlastung des gesamten Personals führt. Die Förderung motiviert Einrichtungen auch dazu, ungelernte Quereinsteigerinnen und -einsteiger für den Pflegeberuf zu begeistern und diese zu qualifizierten Hilfskräften auszubilden. Da ausschließlich die Pflegekassen für die Kosten aufkommen, werden die Pflegebedürftigen nicht zusätzlich belastet.
Die Einrichtungen können den Zuschlag im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen vereinbaren oder einen hiervon losgelösten Antrag an die zuständige Pflegekasse beziehungsweise Pflegesatzverhandler richten. Gegebenenfalls ist für den Antrag ein einheitliches, auf Landesebene abgestimmtes Formular zu verwenden. Das Verfahren endet mit der Vereinbarung eines Vergütungszuschlags für das zusätzliche Pflegehilfskraftpersonal. So weiß die Einrichtung, welcher Betrag für die Beschäftigung und gegebenenfalls Ausbildung der zusätzlichen Hilfskräfte gegenüber den Pflegekassen pro Pflegebedürftigen abgerechnet werden kann.
Mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen oder starke regionale Zusammenarbeit: Die Bundesregierung unterstützt mit Förderprogrammen die Pflege in Deutschland.