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Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege oder zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen oder den Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Rahmen der Pflegeversicherung, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen:
Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis gibt eine Orientierung, welche Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden können.
Zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel müssen Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zuzahlen. Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen, sodass eine Zuzahlung entfällt.
Die Kosten für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet. (Siehe zur Abgrenzung auch „Hilfsmittel“)
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Pflegehilfsmittel können die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern oder den Betroffenen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Doch welche Hilfsmittel gibt es – und wann kommt die Pflegekasse für die Kosten auf? Antworten finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
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Wer pflegebedürftig ist und zu Hause wohnt, kann sich mit Pflegehilfsmitteln versorgen lassen. Die Kosten dafür trägt die Pflegekasse. Wie die Antragstellung abläuft, erfahren Sie im Beispiel der AOK.
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Die Regelungen zu Pflegehilfsmitteln basieren auf dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI).
Pflege hat viele Facetten – im Pflegenetzwerk Deutschland beleuchten wir sie: Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Themen inklusive kurzer Definitionen. Die passenden Inhalte zum Weiterlesen finden Sie im jeweiligen Themenbereich.