Was ändert sich durch die Tarifbindung in der Langzeitpflege?
18. August 2022
Ab dem 01. September gilt die Tarifbindung – das heißt, dass Pflege- und Betreuungskräfte in der Langzeitpflege ab diesem Zeitpunkt mindestens in Tarifhöhe entlohnt werden müssen. Pflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, selbst einen Tarifvertrag abzuschließen, die Anwendbarkeit eines in der Region geltenden Tarifvertrags für sich zu erklären oder mindestens in Höhe des regionalen Tarifdurchschnitts zu entlohnen. Wie sieht es damit in Ihrer Einrichtung aus? Und wie wirkt sich der Tariflohn konkret bei Ihnen aus?