Ab dem 1. September gilt die Tarifbindung – das heißt, dass Pflege- und Betreuungskräfte in der Langzeitpflege ab diesem Zeitpunkt mindestens in Tarifhöhe entlohnt werden müssen. Wie sieht es damit in Ihrer Einrichtung aus? Und wie wirkt sich der Tariflohn konkret bei Ihnen aus?