Die Pflege steht vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits steigt die Zahl der Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf kontinuierlich an. Andererseits müssen Fachkräfte gezielt entlastet und ihre Kompetenzen besser genutzt werden. Dr. Martin Schölkopf, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, hob im dritten Fachdialog des Pflegenetzwerks Deutschland die Weiterentwicklung der Pflegeberufe als zentralen Baustein einer zukunftsfähigen Versorgung hervor.
Im Fachdialog „Gute Arbeit möglich machen und eine gute Versorgung sicherstellen“ des Pflegenetzwerks Deutschland machte Dr. Martin Schölkopf, Leiter der Abteilung 4, Pflegeversicherung, Fachkräftesicherung, Recht der Heilberufe im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) deutlich, dass eine gute Versorgung künftig nur gelingen kann, wenn Pflegefachpersonen entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt werden und neue berufliche Entwicklungsmöglichkeiten entstehen.
“Das Ziel in der Pflege und bezogen auf die Pflegeberufe ist eine umfassende Modernisierung und Attraktivitätssteigerung auf allen Qualifikationsstufen.”
Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Gesundheit wurden in den vergangenen Jahren bereits wichtige Schritte eingeleitet, um die Attraktivität der Pflegeberufe zu stärken. Die bisherigen wichtigsten gesetzlichen Entwicklungen bauen dabei aufeinander auf:

Zuvor existierten in den Ländern unterschiedliche Ausbildungsmodelle mit verschiedenen Ausbildungsdauern und Kompetenzprofilen. Die neue Ausbildung soll mehr Vergleichbarkeit schaffen und zugleich die Zusammenarbeit in den Teams erleichtern.
Weiterführende Infos:
Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG)
Bachelorabsolventinnen und -absolventen können heute bereits in der hochschulischen Pflegeausbildung heilkundliche Kompetenzen erwerben, etwa in den Bereichen:
Damit verbunden ist das Ziel, pflegerische Expertise stärker für die direkte Versorgung nutzbar zu machen.
Weitereführende Infos:
Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
Ziel ist es, beruflich und akademisch qualifizierten Pflegefachpersonen mehr eigenverantwortliches Handeln zu ermöglichen. Künftig sollen sie bestimmte Leistungen, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, im Rahmen ihrer Kompetenzen eigenverantwortlich erbringen können. Dazu zählen unter anderem ausgewählte Folge-Verordnungen in der häuslichen Krankenpflege sowie weitere Leistungen, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren.
Nach Einschätzung von Dr. Martin Schölkopf kann dies nicht nur die Versorgung verbessern, sondern auch Bürokratie abbauen, die Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen erleichtern und den Pflegeberuf attraktiver machen.
Weitereführende Infos zum Gesetz:
BEEP
Das geplante APN-Gesetz (Arbeitstitel) soll bundeseinheitliche Regelungen für den Berufszugang, die Mindestanforderung an das Studium und darauf aufbauende Befugnisse in der Versorgung schaffen.
„Das Ziel in der Pflege und bezogen auf die Pflegeberufe ist eine umfassende Modernisierung und Attraktivitätssteigerung auf allen Qualifikationsstufen“, fasste Dr, Martin Schölkopf im Fachdialog zusammen. Denn ausreichend professionelle Pflegekräfte in verschiedenen Qualifikationsstufen seien eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Versorgung geleistet werden kann.
Der Fachdialog „Gute Arbeit möglich machen und eine gute Versorgung sicherstellen“ war Teil einer dreiteiligen Reihe zu den Zukunftsfragen der Pflege. Weitere Hintergründe finden Sie auch in den Rückblicken zu den anderen Fachdialogen:
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