Neue Befugnisse und weniger Bürokratie in der Pflege

Welche konkreten Veränderungen das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege mit sich bringt, hat Dr. Albert Kern, Referatsleiter Grundsatzfragen der Pflege und Pflegeversicherung im Bundesministerium für Gesundheit, in einem Praxisdialog des Pflegenetzwerks Deutschland im Dezember 2025 erläutert. Sein Impulsvortrag ist nun auf der Webseite des PND verfügbar.

Im Mittelpunkt des Vortrags standen die neuen heilkundlichen Befugnisse für Pflegefachpersonen, die künftig sowohl auf Basis einer ärztlichen als auch einer pflegerischen Diagnose eigenverantwortlich tätig werden können. Damit schafft das Gesetz die Möglichkeit, dass Aufgaben aus einer Hand erledigt werden. Pflegefachpersonen müssen künftig nicht mehr in jedem Fall den Arzt kontaktieren, wenn sie z.B. bei Patienten mit Diabetes bei der Messung von Blutzuckerwerten feststellen, dass die Insulindosis angepasst werden muss. Das entlastet sowohl die Ärztinnen und Ärzte als auch die Pflegefachpersonen. Das Gesetz legt dabei fest, unter welchen Bedingungen Pflegefachpersonen heilkundliche (im SGB V „ärztliche“) Tätigkeiten wahrnehmen dürfen. Die genaue Ausgestaltung vereinbaren Kostenträger und die Leistungserbringer in Verträgen. 

Das Gesetz im Praxischeck: Zentrale Punkte aus dem Dialog

Ein weiterer Schwerpunkt des Praxisdialogs war der geplante bundesweite „Scope of Practice“. Er soll künftig klären, welche Aufgaben Pflegefachpersonen aus fachlicher Sicht eigenverantwortlich übernehmen können – sektorenübergreifend und auf Grundlage vorhandener Kompetenzen. Der Scope of Practice kann damit eine wichtige Verzahnung zwischen Berufsrecht, Versorgungspraxis und Vergütung darstellen.

Neben den Befugniserweiterungen enthält das Gesetz zahlreiche Entbürokratisierungsmaßnahmen: weniger Dokumentationspflichten, frühere Ankündigungen von Qualitätsprüfungen, längere Prüfrhythmen bei guter Qualität auch für ambulante Dienste sowie vereinfachte Verfahren bei Anträgen auf Pflegeleistungen und Vergütungsverhandlungen. Ziel ist es, Pflegefachpersonen mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit zu geben – die pflegerische Versorgung der Menschen.

Der Impulsvortrag steht ab sofort auf der Webseite des Pflegenetzwerks Deutschland zum Nachlesen zur Verfügung und bietet eine gute Orientierung für alle, die sich frühzeitig mit den Auswirkungen des Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz auf den Pflegealltag befassen möchten. 

PDF vom Vortrag zum Download