Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben Anfang April den „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften“ auf den Weg gebracht. Damit soll die hochschulische Pflegeausbildung gestärkt und eine leichtere Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege ermöglicht werden. Des Weiteren sollen Studierende in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten.
Das „Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften“, kurz Pflegestudiumstärkungsgesetz, verfolgt insbesondere das Ziel, dass sich mehr Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung für ein Pflegestudium als attraktive Alternative zur beruflichen Ausbildung entscheiden.
Die Regelungen in Kürze:
Der Referentenentwurf im Volltext (PDF) kann hier eingesehen werden.