Telepflege in der praktischen Erprobung
Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG), das am 9. Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurde das Modellprogramm zur Erprobung von Telepflege nach § 125a SGB XI eingerichtet. Für den Zeitraum von 2022 bis 2025 werden dafür zehn Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung bereitgestellt. Ziel des Modellprogramms ist es, telepflegerische Anwendungsfelder wissenschaftlich gestützt zu erproben und zu evaluieren, damit sowohl Pflegebedürftige und deren An- und Zugehörige als auch die Pflegefachpersonen in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen entlastet und unterstützt werden. Zwölf Projekte sind 2024 gestartet – darunter sowohl vollstationäre und teilstationäre Einrichtungen als auch ambulante Dienste. Inzwischen liegen hier auch erste Erfahrungen aus der Praxis vor. Melanie Kirchgäßner, Gesamtpflegedienstleitung der Ev. Stadtmission Karlsruhe Sozialstation, hat beispielsweise die Videokommunikation bei Beratungseinsätzen nach § 37 Abs.3 SGB XI eingeführt. Die Pflegebedürftigen oder ihre An- und Zugehörigen erhalten dafür eine Einladung zu einem Videocall per E-Mail. Das würde auch bei der Altersgruppe der über 85-Jährigen gut funktionieren, so Melanie Kirchgäßner. Die Rückmeldungen seien sehr positiv, und es gebe auch keinen empathischen Verlust.
Die Einführung digitaler Technologien ist jedoch nicht ohne Hürden. Eine der größten Herausforderungen ist die Akzeptanz der neuen Systeme im Team. „Führungskräfte sind gefordert, eine Kultur des Wandels zu schaffen, die die Vorteile der Digitalisierung klar kommuniziert und Mitarbeitende frühzeitig einbezieht“, betont Jeannette Winkelhage vom GKV-Spitzenverband. Gleichzeitig erschwert die aktuell noch fehlende Interoperabilität zwischen verschiedenen Softwarelösungen die Umsetzung. Einheitliche Standards sind daher entscheidend, um den Datenaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern künftig zu erleichtern. Mit dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege ist ein erster Schritt getan, konkrete Unterstützung für Einrichtungen und beruflich Pflegende zu geben. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Digitalstrategie sowie die Digitalisierungsstrategie des BMG für das Gesundheitswesen und die Pflege setzen zudem den politischen Rahmen für weitere Maßnahmen, die auch zukünftig den digitalen Wandel in der Pflege und im gesamten Gesundheitswesen vorantreibt.