

Wie viel Personal braucht gute Pflege – und wie muss es zusammengesetzt sein? Das beschäftigt Politik, Wissenschaft und Praxis seit vielen Jahren. Seit 2023 gelten bundesweit einheitliche Personalanhaltswerte für die Langzeitpflege. Mit dem Modellprogramm zur Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 8 Abs. 3b SGB XI hat der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit Partnern einen weiteren Baustein geliefert, um Pflegeeinrichtungen systematisch und wissenschaftlich fundiert dabei zu unterstützen, ihr Personal auch entsprechend seiner Qualifikation einzusetzen.
Mit einer alternden Gesellschaft, zunehmenden Mehrfacherkrankungen von Pflegebedürftigen und einer angespannten Fachkräftesituation stehen viele Einrichtungen vor der Herausforderung einer angemessenen Personalausstattung, die sowohl den Pflegebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner als auch die sich verändernden Anforderungen im Pflegealltag ausreichend abbildet. Seit dem 1. Juli 2023 gibt es bundesweit einheitliche Personalanhaltswerte für vollstationäre Pflegeeinrichtungen (§ 113c Absatz 1 SGB XI).
Diese Personalanhaltswerte beschreiben, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für die Versorgung der Pflegebedürftigen in den einzelnen Pflegegraden verhandelt werden kann. Damit besteht für Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung, insgesamt deutlich mehr Personal zu vereinbaren – bis zur Höhe der Personalanhaltswerte, in bestimmten Fällen auch darüber hinaus. Doch die Praxis zeigt: mehr Personal allein bedeutet nicht automatisch eine bessere Versorgung. Im Modellprojekt nach § 8 Absatz 3b SGB XI wurden daher auch Maßnahmen für eine kompetenzorientierte Aufgabenverteilung zwischen Fach-, Hilfs- und Assistenzkräften entwickelt, die sog. KubA (Kompetenz- und bewohnendenorientierte Arbeitsorganisation).
Damit vollstationäre Pflegeeinrichtungen in der Fläche die nötige Unterstützung erhalten, sieht das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege den Aufbau und die Finanzierung einer Geschäftsstelle nach § 113d SGB XI vor, die auch bei der Umsetzung des von dem Modellprojekt KubA entwickelten Konzepts unterstützen kann. Einrichtungen müssen jedoch nicht abwarten: Das Implementationskonzept der KubA ist vollständig zur Selbstanwendung geeignet und bietet den Trägern und Trägerverbänden die Möglichkeit, eine kompetenzorientierte Personal- und Organisationsentwicklung in ihren Einrichtungen schnell und zielgerichtet voranzutreiben. Zusätzlich können vollstationäre Pflegeeinrichtungen von erweiterten Fördermöglichkeiten nach § 8 Absatz 7 SGB XI profitieren; auch dies wurde im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ermöglicht.
Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) im Jahr 2021 wurde das Modellprogramm gemäß § 8 Absatz 3b SGB XI zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung der Personalbemessung in der vollstationären Pflege und Weiterentwicklung der ambulanten Pflege beim GKV-Spitzenverband eingerichtet.
Für die Erprobung wurden bundesweit zehn vollstationäre Pflegeeinrichtungen ausgewählt. Ziel des Modellprogramms war es, die neue Personalbemessung unter realen Bedingungen zu testen und Erkenntnisse für eine flächendeckende Umsetzung zu gewinnen. Die teilnehmenden Einrichtungen wurden dabei wissenschaftlich begleitet und in der Umsetzung unterstützt – unter anderem durch Schulungen, Coachings und wissenschaftliche Evaluation. So konnten nicht nur strukturelle Anpassungen vorgenommen, sondern auch Veränderungsprozesse innerhalb der Teams angestoßen werden.
Im Zentrum stand dabei das sogenannte Qualifikationsmix-Konzept (KubA). Dieses sieht vor, dass Aufgaben stärker entsprechend der Qualifikation der Mitarbeitenden verteilt werden. Pflegefachpersonen, Assistenzkräfte und weitere Berufsgruppen übernehmen jeweils die Tätigkeiten, für die sie am besten ausgebildet sind.
Die Ergebnisse des Modellprogramms – präsentiert im Januar 2026 – zeigen ein differenziertes Bild. Deutlich wird: Eine kompetenz- und bewohnendenorientierte Personalbemessung kann die Versorgungsqualität verbessern – etwa durch mehr Zeit für pflegebedürftige Menschen, eine klarere Aufgabenverteilung und eine höhere Zufriedenheit im Team. Gleichzeitig bestätigt sich, dass es dabei nicht allein um mehr Personal geht, sondern darum, wie es eingesetzt wird und wie die Arbeitsorganisation erfolgt.