
Pflege findet an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr statt – auch in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen. Für beruflich Pflegende stellt dies besonders hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit von familiärer Pflege, Familie und Beruf. Um sie dabei zu unterstützen, fördert die Pflegeversicherung Pflegeeinrichtungen mit konkreten Maßnahmen nach § 8 Abs. 7 SGB XI.
In einem Online-Praxisdialog am 28. Mai 2024 haben Wibke Wüstenhöfer-Eck vom GKV-Spitzenverband und Stefanie List von der DAK-Gesundheit sowie Christoph Bähnke, Regionalleiter ambulante Dienste Nord der Tabea Diakonie Pflegedienst, als Praxispartner das Förderprogramm im Detail vorgestellt sowie anhand von praktischen Einblicken gezeigt, wie etwa Maßnahmen in der Kinderbetreuung durch die Förderung unterstützt werden können.
Hier finden Sie die Präsentation des GKV-Spitzenverband und das Praxisbeispiel aus dem Vortrag zum Download.
Hier gibt es weiterführende Informationen zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf.