Am 24. Mai hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung und zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege beschlossen. Danach sollen Studierende in der Pflege zukünftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten.
Das „Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften“, kurz Pflegestudiumstärkungsgesetz, verfolgt insbesondere das Ziel, dass sich mehr Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung für ein Pflegestudium als attraktive Alternative zur beruflichen Ausbildung entscheiden.
Das Gesetz sieht im Einzelnen folgende Regelungen vor:
Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ kann zukünftig eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ gewählt werden. Dies gilt entsprechend für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügen.
Die Kabinettsfassung im Volltext (PDF) kann hier eingesehen werden.