Die Förderung von regionalen Pflegenetzwerken nach § 45c Absatz 9 SGB XI war das Thema des sechsten digitalen Praxisdialogs. Doreen Klepzig, Referentin aus dem Referat Grundsatzfragen der Pflegeversicherung im Bundesministerium für Gesundheit sprach dazu mit den Teilnehmenden.
Um Pflegebedürftige noch besser zu versorgen und ihre Angehörigen und Pflegepersonen zu unterstützen, können seit vier Jahren der Auf- und Ausbau von regionalen Netzwerken gefördert werden. Doch diese Möglichkeit war vielen der Teilnehmenden bis zum Praxisdialog gar nicht bekannt. Umso mehr bot der Austausch Raum, um offene Fragen zu Anforderungen und der Beantragung zu klären und gemeinsam zu überlegen, wie zukünftig mehr Netzwerke von der Förderung profitieren können.
Die genauen Förderbestimmungen sind im § 45c Absatz 9 SGB XI festgelegt. Der Paragraph sieht vor, die pflegerische Versorgung zu verbessern und die strukturierte Zusammenarbeit in der Pflege zu sichern. Daran beteiligen sich Pflegekassen mit Zuschüssen für selbstorganisierte Netzwerke. Von diesem Zuschuss können beispielsweise Koordinationsstellen, jedoch nicht allgemeine Verwaltungsaufgaben finanziert werden. Übermittelte Umsetzungsproblematiken, wie zum Beispiel eine zu kurze Förderdauer, fehlende Transparenz über bestehende Netzwerke oder die Anzahl der förderfähigen Netzwerke pro Landkreis fließen in Überlegungen des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem neuen Gesetzvorhaben ein.
Eine der häufigsten Fragen unter den Teilnehmenden bezog sich auf das praktische Vorgehen: Kann mein Netzwerk gefördert werden und wenn ja, wie beantrage ich das? Die Anforderungen und Fristen der Antragsstellung sind je nach Bundesland unterschiedlich. Die Informationen dazu sollten transparenter kommuniziert werden, so der Wunsch der Teilnehmenden. Sie waren sich einig, dass weitere Informationsmaterialien bei der Beantragung hilfreich wären: Übersichten mit den für die Förderung notwendigen Informationen und Ansprechpersonen, Leitfäden zur Beantragung sowie eine Übersicht der Netzwerke, die bereits nach § 45 c Absatz 9 SGB XI gefördert werden. Der Wunsch nach weiterem Austausch zu den Themen Netzwerkaufbau und Förderung unter regionalen Netzwerken war groß. Vernetzung untereinander sei wichtig und wertvoll – insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie.
Netzwerke aufbauen, finanzieren, betreiben und erforschen sind Teile des Werkzeugkastens für Netzwerkarbeit.
Hinweise zu Ansprechpersonen und Unterlagen für die Netzwerkförderung der vdek.