
Mit der Einführung der tarifgerechten Entlohnung im Jahr 2022 wurde ein wichtiger Schritt hin zu fairen Arbeitsbedingungen in der Pflege unternommen. Doch wie blicken Pflegefachpersonen selbst auf diese Entwicklung? Und wie gestaltet sich die Umsetzung in der Praxis? Diese und andere Fragen hat das Institut Arbeit und Technik (IAT) im Auftrag des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums untersucht.
Seit dem 1. September 2022 ist gesetzlich vorgegeben, dass Pflegeeinrichtungen und -dienste nur noch zur Versorgung zugelassen werden, wenn sie ihre bei ihnen beschäftigten Pflege- und Betreuungskräfte tarifgerecht entlohnen. Entweder erfolgt dies tarifgebunden oder die Vergütung orientiert sich zumindest an einem Tarifvertrag bzw. an dem jeweils regional üblichen Entlohnungsniveau. Ziel der gesetzlichen Neuregelungen war es, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu machen. Was hat sich seither tatsächlich verändert?
Dieser Frage ist das Institut Arbeit und Technik (IAT) der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen im Auftrag des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) nachgegangen. Die Umsetzungsanalyse des IAT legt sowohl Stärken als auch Herausforderungen der Neuregelung dar. Die Ergebnisse sowie deren Bedeutung für die Praxis wurden im Februar 2024 im Rahmen eines digitalen Praxisdialogs des Pflegenetzwerks Deutschland diskutiert.
Die tarifliche Entlohnung zeigt Wirkung: „Im Vergleich mit dem durchschnittlichen Stundenlohn von Vollzeitbeschäftigten in Deutschland ist die Langzeitpflege in der Entlohnung von Fachpersonal mittlerweile gut aufgestellt“, berichtet Projektleiterin Michaela Evans-Borchers. Allerdings machen die Forschenden deutlich, dass eine bessere Bezahlung alleine nicht ausreicht, um den Pflegeberuf nachhaltig attraktiver zu machen.
„Unsere Ergebnisse zeigen, dass Beschäftigte in der Pflege durchaus klare Vorstellungen von guten Arbeitsbedingungen haben – und diese gehen über das Thema Lohn deutlich hinaus“, sagt Julia Lenzen, wissenschaftliche Mitarbeiterin am IAT. „Es braucht tarifliche Regelungen, die auch Aspekte wie verlässliche Arbeitszeiten, Einflussmöglichkeiten auf die eigene Arbeit und eine unterstützende Teamkultur in den Blick nehmen.“
Durch die gesetzlich erlaubten Spielräume der Entlohnungsvarianten der Tarifbindung, -orientierung oder einer Orientierung an dem regional üblichen Entlohnungsniveau können die Löhne bei den Beschäftigten einer Qualifikationsgruppe weiterhin variieren. Beschäftigte in nicht-tarifgebundenen Einrichtungen, die sich am regional üblichen Entlohnungsniveau orientieren, können das Durchschnittsentgelt ihrer Einrichtung selbst nicht nachprüfen; für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind die Pflegekassen zuständig.
Die tarifgerechte Entlohnung ist ein wichtiger Meilenstein. Dennoch bleibt unter anderem die Forderung nach strukturellen Verbesserungen im Berufsalltag, Beteiligungsmöglichkeiten sowie Perspektiven auf berufliche Weiterentwicklung.
Die Aufzeichnung des Praxisdialogs steht Ihnen jetzt zur Verfügung – mit vielen Impulsen und Handlungsempfehlungen für den Pflegealltag.
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