

Fast alle, die eine Erwerbsmigration nach Deutschland planen, müssen für diesen Plan extra Deutsch lernen. Sie sind bereit, ihren Alltag und ihren Arbeitsalltag zukünftig in einer Fremdsprache zu bewältigen. Dies ist eine große Herausforderung, die umso besser zu bewältigen ist, je mehr professionelle Unterstützung sie erfahren.
Der Umzug in ein anderes Land ist ohnehin eine sehr große Herausforderung, die gerade zu Beginn einen enormen Druck auf die Pflegefachpersonen ausübt. Viele Dinge geschehen auf einmal und es ist nur verständlich, wenn man sich dadurch eventuell überfordert fühlt und die Sprachkenntnisse im ersten Moment vielleicht nicht so abrufen kann, wie es das im Sprachkurs erworbene Sprachzertifikat erwarten lässt. Die Verarbeitung der vielen Eindrücke kann dazu führen, dass die Sprachentwicklung sowie das Verbessernder sprachlich-kommunikativen Handlungskompetenz zunächst in den Hintergrund geraten. Ebenfalls herausfordernd bei der Entwicklung einer solchen Handlungskompetenz ist, dass nicht alle Sprachkurse auch „Pflegefachsprache“ beinhalten. Ein weiterer Aspekt, der hinzukommt, ist, dass die Zeit zwischen der Sprachprüfung und der tatsächlichen Arbeitsaufnahme in Deutschland teilweise durch bürokratische Prozesse sehr lang sein kann. Wenn dann in dieser Wartezeit kein weiteres Deutsch gelernt wird, rückt natürlich auch das bereits erlernte in den Hintergrund.
Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen eine unterstützende Rolle einnehmen und einerseits ein Angebot zur Sprachförderung schaffen und andererseits andere Kolleg:innen sensibilisieren; Deutschkenntnisse auf einem nicht muttersprachlichen Niveau stehen nicht in Zusammenhang mit einer geringeren Fachlichkeit. Trotzdem ist natürlich die Einarbeitung und Anleitung von Fachkräften, die noch Deutsch lernen mit neuen Herausforderungen verbunden, welche auch für die Bestandsteams Stress bedeuten können. Studien und Erfahrungsberichte zeigen, dass sprachliche Unsicherheiten im pflegerischen Berufsalltag zu Irritationen, Verunsicherungen und Frustrationen führen können – sowohl für die international angeworbenen Mitarbeitenden als auch im Team. Große Spannungsfelder können beispielsweise in der schriftlichen Pflegedokumentation, Telefongesprächen, in Übergaben im Team oder der Kommunikation mit den zu Pflegenden und ihren Angehörigen entstehen. Der Entstehung solcher Spannungsfelder ist daher mithilfe der frühzeitigen Sensibilisierung und Einbindung des Bestandsteams vorzubeugen.
Es gibt unterschiedliche Wege, um die neuen Kolleg:innen beim Vertiefen der deutschen Sprache zu unterstützen. Aufnehmenden Unternehmen ist dringend zu raten, hier über ihren rechtlichen Verpflichtungsrahmen hinaus tätig zu werden. Fakt ist, dass das Sprachverständnis und die Ausdrucksfähigkeit mit einer nachhaltigen Integration in das Team und das Unternehmen zusammenhängen und auch, ob sich die neuen Pflegefachpersonen gut aufgehoben und willkommen fühlen.
Um in Deutschland eine Berufsausübungserlaubnis als Pflegefachperson zu erhalten, bedarf es nicht nur einer beruflichen Anerkennung, sondern auch eines Sprachniveaus der deutschen Sprache auf B2-Niveau der Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Im Falle der Einreise zur Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme (nach § 16d AufenthG) können auch Visa und eine vorläufige Arbeitserlaubnis für Pflegefachpersonen vergeben werden, die ein B1-Niveau nach GER nachweisen. In diesem Falle müssen die deutschen Sprachkenntnisse bis zum einem Sprachniveau von B2 GER in Deutschland im Rahmen des Anerkennungsprozesses erworben werden, um die Berufsausübungserlaubnis als Pflegefachperson zu erhalten.
Diese Regelung wurde von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder im Rahmen eines Eckpunktepapiers beschlossen. Das Dokument finden Sie hier: Eckpunktepapier
Das bedeutet, dass die international ausgebildete Pflegefachperson nicht nur die Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation nachweisen muss, sondern dass sie meist parallel oder vorab auch ihre deutschen Sprachkenntnisse ausbauen muss, um in Deutschland als Pflegefachperson anerkannt zu werden.
Doch auch Deutsch auf B1 Niveau muss erst einmal erlernt werden. Wenn eine Person nicht schon deutsche Sprachkenntnisse hat, ist es notwendig, gemeinsam nach Lösungen für einen strukturierten Spracherwerb zu suchen. Dabei sollte auf zertifizierte Sprachanbietende im Ausland geachtet werden. Nicht zu vergessen ist, dass auch halb- oder ganztägige Sprachkurse finanziert werden müssen. Ebenso wichtig ist die Sicherstellung des Lebensunterhalts der international angeworbenen Pflegefachpersonen im Herkunftsland während der Teilnahme an Sprachkursen. (Denn häufig bleibt diesen kaum Zeit für die Weiterführung ihrer Pflegetätigkeit bis zur Einreise.) Nicht zuletzt muss zur Beantragung des Visums auch eine Prüfung bei einer zertifizierten Sprachschule absolviert werden, um den Sprachstand nachweisen zu können. Welche Sprachzertifikate anerkannt werden, finden Sie in der Regel auf den Internetseiten der zuständigen Stellen für Anerkennung Ihrer jeweiligen Region.
Arbeitgebende können die neuen Kolleg:innen über den rechtlichen Rahmen hinaus konkret beim Spracherwerb unterstützen. Das erleichtert das Ankommen und die Ausübung/ Aufnahme der Pflegetätigkeit.
Welche grundsätzlichen Optionen gibt es?
Zur Ermöglichung der Vertiefung der Sprachkenntnisse ist jedoch ein ausreichendes Zeitfenster zu schaffen. Dazu raten wir für den Zeitraum der Teilnahme an einem Sprachkurs dringend zur Freistellung der Lernenden.
Die Sprachförderung der Pflegefachkräfte auch über den Anerkennungsprozess hinaus zu unterstützen
In diesem Interview gibt Katrin Pischon (Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem) Einblicke, wie Sprachförderung in der Praxis wirksam gestaltet werden kann und welche Ansätze international ausgebildeten Pflegefachpersonen dazu befähigen, sicher und selbstbestimmt im Berufsalltag zu handeln. Sie betont die Bedeutung von integriertem Fach- und Sprachlernen und zeigt, welche Rolle sprachsensible Kommunikation dabei spielt.
Ergänzend zu der klassischen Sprachförderung über Sprachkurse kann es auch sehr hilfreich sein, ein digitales Begleitangebot anzubieten. Auch dafür gibt es mittlerweile ein breites und sich stetig erweiterndes Angebot. Hier nur einige Beispiele:
Schließen Sie sich mit anderen Einrichtungen zusammen und stellen gemeinsam eine Sprachlehrkraft an, die gezielte Unterstützungsleistungen entwickeln kann.
Begleiten Sie die Sprachentwicklung von Beginn an und fragen Sie nach Unterstützungsmöglichkeit.
Bieten Sie ausreichend Raum und Zeit für das Erlernen der (Fach)Sprache.
Informieren Sie die international angeworbenen Pflegefachpersonen über digitale Angebote.
Beachten Sie, dass die Lebenssicherung während des Vollzeit-Spracherwerbs im Herkunftsland sichergestellt ist – häufig bestehen keine Möglichkeiten zur parallelen Erwerbstätigkeit in der Pflege.
Suchen Sie zeitnah nach geeigneten pflegefachbezogenen Sprachkursangebot in Ihrer Region.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle Ihrer Region für die nachzuweisenden Sprachvoraussetzungen zur Einreise sowie zur Erteilung der Berufsausübungserlaubnis
Sensibilisieren Sie Ihre Kolleg:innen frühzeitig für die herausfordernde Situation und den Zusammenhang zwischen Sprache und Fachlichkeit.
Fördern Sie die Bildung von Sprachtandems – idealerweise innerhalb Ihres Pflegeteams
Schaffen Sie für die international angeworbenen Pflegefachpersonen ausreichend Zeitfenster zum Erlernen und Vertiefen ihrer Sprachkenntnisse während der Anerkennung / des Berufsalltags.
Fördern Sie die Sprachentwicklung über das gesetzliche Maß hinaus! Ein gutes Sprachverständnis bildet die Grundlage für eine nachhaltige Integration.
Versuchen Sie Förderbedarfe möglichst individuell zu ermitteln und anzubieten.
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