Seit Ende April 2025 steht die elektronische Patientenakte (ePA) allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung – damit ist ein zentraler Baustein der digitalen Gesundheitsversorgung Realität geworden. Seit dem 1. Juli 2025 sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, an die TI angebunden und die Voraussetzungen für einen Zugriff auf die elektronischen Patientenakten zu erfüllen. Dies bringt viele Veränderungen mit sich. 

Um beruflich Pflegende, Pflegeeinrichtungen und pflegende Angehörige bei der Orientierung zu unterstützen, hat die mit der Umsetzung von Telematikinfrastruktur und ePA beauftragte gematik GmbH umfangreiche Informationsmaterialien zu diesen Themen veröffentlicht. 

Infopaket zur ePA: Kompakt, verständlich, praxisnah

Die Materialien zur ePA wurden mit Blick auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen aufbereitet. Sie umfassen erklärende Plakate, übersichtliche Fragen und Antworten („FAQs“) und Informationsblätter. Sie richten sich an:

  • beruflich Pflegende in ambulanten und stationären Einrichtungen
  • pflegebedürftige Menschen und
  • pflegende Angehörige.

Dabei geht es um Fragen wie:

  • Wie profitieren beruflich Pflegende konkret von der ePA?
  • Welche Zugriffsrechte gelten?
  • Wie lässt sich die ePA in den Pflegealltag integrieren?
  • Was ist bei einer Vertretung der Pflegebedürftigen durch Angehörige zu beachten?
     

Mehr Überblick im Pflegealltag: von ePA bis TI-Anbindung

Für beruflich Pflegende kann die ePA mehr Transparenz, weniger Informationsverluste und eine bessere Koordination mit anderen Versorgenden bedeuten. Diagnosen, Arztbriefe und Medikationspläne stehen hierüber digital bereit – mit dem Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte können über die Telematikinfrastruktur (TI) angebundene Pflegeeinrichtungen im Kontext der Behandlung direkt auf die Akte zugreifen. 

Pflegeeinrichtungen können darüber hinaus – je nach technischer Ausstattung – auch selbst Daten hinterlegen, etwa pflegerische Hinweise oder die Dokumentation von Maßnahmen. Voraussetzung: die Anbindung an die TI. Auch zu diesem Thema hat die gematik weitere Informationen veröffentlicht. Es stehen unter anderem Mitschnitte von Online-Veranstaltungen zur Verfügung, die die gematik Mitte Juni mit dem Verein FINSOZ e.V. sowie Herstellern von Pflegesystemen durchgeführt hat. Folgende Fragen werden dabei thematisiert: 

  • Was bringt der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) für die Pflege?
  • Welche TI-Anwendungen bieten Vorteile im Pflegealltag?
  • Wie genau kann sich eine Pflegeeinrichtung an die TI anschließen? 

Die Aufzeichnungen der Veranstaltungen inkl. der Aufzeichnungen von Breakout-Sessions zur Demonstration der bisherigen ePA-Integration in den Pflegesoftware-Systemen einzelner Hersteller hat die gematik auf einer eigenen Unterseite zusammengefasst.

Nützliche Grundlage für Gespräche mit Angehörigen

Grundsätzlich gilt: Versicherte entscheiden selbst, welche Daten in der ePA gespeichert werden, und wer auf diese zugreifen darf. Das betrifft auch die Nutzung der ePA im pflegerischen Kontext. Angehörige können im Rahmen einer formellen Vertretung der Pflegebedürftigen Zugriff erhalten, um im Sinne der pflegebedürftigen Person mitzuentscheiden, welche Informationen in der ePA enthalten sein sollen und wer Zugriff auf Inhalte haben darf. 

Die von der gematik erstellten Info-Materialien zur ePA eignen sich für den Aushang in Teamräumen, zur Schulung von neuen Mitarbeitenden oder als Grundlage für Gespräche mit Angehörigen. So kann die ePA Schritt für Schritt zur Entlastung aller Beteiligten im Pflegealltag beitragen – durch bessere Informationsflüsse, mehr Transparenz und eine stärkere Beteiligung der Pflegekräfte.