»Marina, wie schafft man mit guten Dienstplänen mehr Pflege-Kraft?«

„Indem man Mitarbeitende in Stand-by-Dienste einplant!“

Sie haben gefragt – Marina hat geantwortet

Hinweis: Die hier veröffentlichten Antworten geben die Sichtweise der jeweiligen Absender wieder und nicht die fachliche oder juristische Position des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Wie ist die Akzeptanz von den Mitarbeitenden?

Marina: »Es gab zu Beginn auch Bedenken von Mitarbeitenden und wir brauchten eine gewisse Zeit der Erprobung. Die Einführung des Stand-by-Dienstes wurde in den Teambesprechungen lange diskutiert und gemeinsam mit den Mitarbeitenden erarbeitet, dadurch wurden die anfänglichen Bedenken weitgehend ausgeräumt. Jetzt trifft der Stand-by-Dienst auf sehr viel Zustimmung.« 

 

Wurde eine zusätzliche Kraft beschäftigt?

Marina: »Nein, das war nicht nötig. Wir konnten dies aus eigenen Reihen bewältigen.«

 

Wie oft werden Mitarbeitende für Stand-By-Dienste eingeplant?

Marina: »Jede Mitarbeiterin oder jeder Mitarbeiter leistet einen Stand-By-Dienst pro Monat, auf Wunsch gerne mehr. Dabei werden auch Wünsche berücksichtigt: Es ist zum Beispiel möglich, anzugeben, dass man nur früh oder spät, oder nur an bestimmten Wochentagen eingeteilt werden kann. Wie gesagt, es ging darum, dass die Mitarbeitenden weniger oft ungeplant einspringen müssen und ›frei nach Möglichkeit frei bleibt‹.« 

 

Wie weit im Voraus werden die Dienstpläne und die Stand-by-Dienste geplant? 

Marina: »Die Stand-by-Dienste sind genau wie der reguläre Dienstplan am 15. des Vormonats für alle Mitarbeitenden einsehbar.«

 

Wie hoch ist die Pauschale?

Marina: »Die Höhe der Pauschale beträgt 35 Euro brutto. Wird ein Dienst abgerufen, so erhält die Person die 35 Euro zuzüglich aller entstehenden Zuschläge für diesen Tag.«

 

Sind die Dienste und ihre Vergütung mit der Gewerkschaft abgestimmt, oder ist es eine innerbetriebliche Pauschale? 

Marina: »Dies ist eine innerbetriebliche Pauschale.« 

 

Wie finanzieren sich die Rufbereitschaften?

Marina: »Es sind natürlich erst mal Mehrkosten für den Arbeitgeber, aber das Ziel war eine höhere Zufriedenheit unter den Mitarbeitenden und deshalb war er bereit, diese zu tragen. Dadurch, dass die Krankheitstage zurückgegangen sind, konnten letztlich sogar Kosten eingespart werden.« 

 

Gibt es auch Stand-by-Dienste im Bereich Anästhesie/OP?

Marina: »Als Rehaklinik haben wir in unserem Haus keinen Anästhesie- bzw. OP-Bereich.« 

 

Gibt es jeden Tag Stand-by-Dienste oder nur an bestimmten Tagen? Gibt es zum Beispiel Unterschiede zwischen Werktagen und Wochenenden?

Marina: »Da gibt es keine Unterschiede, es gibt jeden Tag Stand-by-Dienste.« 

 

Ist eine Person im Stand-by-Dienst pro Tag ausreichend?

Marina: »Bei uns sind 150 Mitarbeitende in der Pflege beschäftigt. In den allermeisten Fällen ist eine Person in Rufbereitschaft ausreichend, ich würde sagen zu 90 Prozent. Das liegt auch daran, dass seit der Einführung der Stand-by-Dienste die Krankheitstage zurückgegangen sind.« 

Lesen Sie hier noch einmal, was Marina zu flexibler Dienstplanung sagt.

Marina: »Unsere Einrichtung verankerte vor einigen Monaten einen sogenannten Stand-by-Dienst fest im Dienstplan. Fällt nun eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus, können wir die jeweils im Stand-by-Dienst geplante Person – ähnlich wie beim Rufdienst – kontaktieren und sicher sein, dass sie die ausgefallene Schicht übernimmt. Das hat zwei Vorteile: Pflegekräfte im Dienst müssen nicht mehr fürchten, durch Ausfälle unterbesetzt zu sein und dadurch unter besonders hoher Belastung arbeiten zu müssen. Und die Kolleginnen und Kollegen, die sich freigenommen haben, profitieren ebenfalls: Sie können ihre Freizeit auch als solche nutzen und guten Gewissens abschalten.

Die für den Stand-by-Dienst geplanten Pflegekräfte müssen am geplanten Stand-by-Dienst-Tag zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 11 und 12 Uhr telefonisch erreichbar sein. Ausschließlich während dieser Zeiten können sie angerufen und über Ausfälle und einen Ersatzdienst informiert werden. Ruft sie in dieser Zeit niemand an, können sie ihre Zeit ab mittags frei verplanen. Für ihre Bereitschaft erhalten sie eine Pauschale – unabhängig davon, ob sie angerufen und eingesetzt wurden oder nicht. Springen sie für Ausfälle ein, werden die geleisteten Arbeitsstunden dem Stundenkonto vollumfänglich gutgeschrieben. Die Pauschale wird zusätzlich gezahlt.

Seit wir diese Dienstart eingeführt haben, gehen die Krankheitstage zurück. Und nicht immer mussten die im Stand-by-Dienst geplanten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch wirklich einspringen. Diese Zahlen zeigen, dass die Maßnahme die Pflegekräfte in unserer Einrichtung erheblich entlastet.«

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