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Bei einer vollstationären Versorgung in einem Pflegeheim übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in dem Pflegeheim im Rahmen pauschaler Sachleistungsbeträge.
Die Höhe der Leistung hängt von dem jeweiligen Pflegegrad ab und beträgt monatlich:
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 erhalten bei vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich. In der vollstationären Pflege kommt es für die Betroffenen allerdings oftmals nicht nur auf die Höhe der Leistungsbeträge an, sondern auch auf die Höhe des Eigenanteils, der aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Der pflegebedingte Eigenanteil stieg früher mit zunehmender Pflegebedürftigkeit. Dies ist seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr der Fall, weshalb viele Pflegebedürftige entlastet werden. Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 bezahlen in einem Pflegeheim nun den gleichen pflegebedingten Eigenanteil. Dieser unterscheidet sich von Pflegeheim zu Pflegeheim. Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Investitionen, die ebenfalls variieren.
Um einen besseren Überblick über die zugelassenen Pflegeheime und die dort jeweils geltenden Pflegesätze und übrigen berechenbaren Kosten zu erhalten, können die Leistungs- und Preisvergleichslisten, die die Pflegekassen kostenfrei zur Verfügung stellen, genutzt werden.
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Was unterscheidet voll- und teilstationäre Pflege sowie Kurzzeitpflege? Welche Heimtypen gibt es? Und wie sieht die medizinische Versorgung im Pflegeheim aus? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt das Bundesgesundheitsministerium.
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Die Regelungen zur vollstationären Pflege basieren auf dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI).
Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen werden in gesundheitlichen Akutsituationen häufiger in Krankenhäuser eingewiesen und dort behandelt als Gleichaltrige, die in häuslicher Umgebung leben. Das von der GKV geförderte und durch die HAW Hamburg umgesetzte Projekt „Notfalleinweisungen Minimieren“ (NoMi) hat diese Problematik untersucht und skizziert Lösungen, wie nicht notwendige Krankenhauseinweisungen verhindert oder minimiert werden können.
Seit Juli 2023 gilt die neue Personalbemessung in der Langzeitpflege. Was sich dahinter verbirgt, was es zu beachten gilt und welche Maßnahmen Pflegeeinrichtungen ergreifen können, finden Sie hier in einem ausführlichen FAQ zusammengefasst.
Wer in einem Pflegeheim lebt, hat mitunter Anspruch auf Wohngeld. Ob und wie hoch dieser ist, kann mit einem Wohngeldrechner überprüft werden. Ein kurzer Überblick.
Mit der Einführung eines digitalen Pflege-Überleitungsbogens soll das Entlassmanagement in der Pflege verbessert und künftig in die elektronische Patientenakte integrierbar werden. Da-für wurde ein sogenanntes medizinisches Informationsobjekt (MIO) entwickelt, das sich aktu-ell in einer ersten Erprobung befindet. Für den MIO-Überleitungsbogen wird der Begriff Pflege-Informationsobjekt (PIO) verwendet,da es sich hierbei um ein rein pflegerisches Infor-mationsobjekt handelt. Ein Überblick.
Klinikclowns sind regelmäßige Gäste in Altenpflegeeinrichtungen. Sie bescheren den Heimbewohnerinnen und -bewohnern im Rahmen ihrer „Visiten“ emotionale Zuwendung. Forschende der Technischen Hochschule Deggendorf haben die Wirkung dieser Einsätze in der Altenpflege erstmals in Deutschland untersucht. Aus ihren Ergebnissen wurde eine Handreichung entwickelt.
Pflege hat viele Facetten – im Pflegenetzwerk Deutschland beleuchten wir sie: Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Themen inklusive kurzer Definitionen. Die passenden Inhalte zum Weiterlesen finden Sie im jeweiligen Themenbereich.