
Die gematik hat für beruflich Pflegende, Pflegeeinrichtungen und pflegende Angehörige kompakte Infopakete zur elektronischen Patientenakte (ePA) zum Herunterladen veröffentlicht. Sie bieten anschauliche Erläuterungen, konkrete Praxisbeispiele und Antworten auf häufige Fragen rund um die Nutzung der ePA.
Seit Ende April 2025 steht die elektronische Patientenakte (ePA) allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung – damit ist ein zentraler Baustein der digitalen Gesundheitsversorgung Realität geworden. Die Einführung bringt viele Veränderungen mit sich – auch und gerade für die Pflege. Das gilt insbesondere dann, wenn Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind und der Zugriff auf Daten von Pflegebedürftigen, die in der ePA gespeichert sind, möglich ist.
Um beruflich Pflegende, Pflegeeinrichtungen und pflegende Angehörige bei der Orientierung zu unterstützen, hat die mit der Umsetzung der ePA beauftragte gematik GmbH umfangreiche Informationsmaterialien veröffentlicht.
Die Materialien wurden mit Blick auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen aufbereitet. Sie umfassen erklärende Plakate, übersichtliche Fragen und Antworten („FAQs“) und Informationsblätter für einzelne Zielgruppen. Sie richten sich an:
Dabei geht es um Fragen wie:
Für beruflich Pflegende kann die ePA mehr Transparenz, weniger Informationsverluste und eine bessere Koordination mit anderen Versorgenden bedeuten. Diagnosen, Arztbriefe und Medikationspläne stehen hierüber digital bereit – mit dem Einlesen der Gesundheitskarte können über die Telematikinfrastruktur (TI) angebundene Pflegeeinrichtungen im Kontext der Behandlung direkt auf die Akte zugreifen.
Pflegeeinrichtungen können darüber hinaus – je nach technischer Ausstattung – auch selbst Daten hinterlegen, etwa pflegerische Hinweise oder die Dokumentation von Maßnahmen. Voraussetzung: die Anbindung an die TI. Versicherte entscheiden selbst, welche Daten in der ePA gespeichert werden und wer auf diese zugreifen darf. Das betrifft auch die Nutzung der ePA im pflegerischen Kontext. Angehörige können im Rahmen einer formellen Vertretung der Pflegebedürftigen Zugriff erhalten, um im Sinne der pflegebedürftigen Person mitzuentscheiden, welche Informationen in der ePA enthalten sein sollen und wer Zugriff auf Inhalte haben darf.
Die von der gematik erstellten Materialien eignen sich für den Aushang in Teamräumen, zur Schulung von neuen Mitarbeitenden oder als Grundlage für Gespräche mit Angehörigen. So kann die ePA Schritt für Schritt zur Entlastung aller Beteiligten im Pflegealltag beitragen – durch bessere Informationsflüsse, mehr Transparenz und eine stärkere Beteiligung der Pflegekräfte.