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Der Bezug von Pflegegeld und von ambulanten Pflegesachleistungen kann im Rahmen der häuslichen Pflege auch kombiniert werden (sogenannte Kombinationsleistung). Das Pflegegeld vermindert sich dann anteilig (prozentual) in dem Umfang, in dem im jeweiligen Monat ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch genommen worden sind.
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In der häuslichen Pflege kann der Bezug von Pflegegeld und von ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden – mithilfe der sogenannten Kombinationsleistung. Das Bundesgesundheitsministerium zeigt, wie sich die Leistungen konkret kombinieren lassen.
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Was ist eine Kombinationsleistung? Wie hoch ist der Anspruch auf Pflegeleistungen? Wie berechnet sich die Kombinationsleistung? Und wie kann man sie erhalten? Die Pflegekasse der AOK hat diese Informationen für Sie zusammengestellt.
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Der Pflegegrad bestimmt die Höhe der Kombinationsleistung und wird auf Grundlage des Höchstbetrags der Pflegesachleistung berechnet. Die Techniker Krankenkasse illustriert die Berechnung anhand eines Beispiels für den Pflegegrad 2.
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Die Regelungen zu Kombinationsleistungen basieren auf dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI).
Pflege hat viele Facetten – im Pflegenetzwerk Deutschland beleuchten wir sie: Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Themen inklusive kurzer Definitionen. Die passenden Inhalte zum Weiterlesen finden Sie im jeweiligen Themenbereich.