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Seit dem 1. Januar 2019 beträgt der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen 3,3 Prozent.
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Die soziale Pflegeversicherung wird fast zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums erfahren Sie mehr über die Höhe des Beitragssatzes und des Beitragszuschlages für Kinderlose, wer die Beiträge zu zahlen und zu tragen hat und wie die Beitragsmessungsgrenze ist.
Pflege hat viele Facetten – im Pflegenetzwerk Deutschland beleuchten wir sie: Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Themen inklusive kurzer Definitionen. Die passenden Inhalte zum Weiterlesen finden Sie im jeweiligen Themenbereich.