Alle Informationen und Beiträge zum Thema
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, selbstständige Pflegekräfte zur häuslichen Pflege durch Einzelpersonen in Anspruch zu nehmen. Die Pflegekassen müssen vertragliche Vereinbarungen mit geeigneten Pflegekräften eingehen, soweit keine konkreten Gründe vorliegen, die dem entgegenstehen.
Ziel ist es, den Pflegebedürftigen dadurch ein weitestgehend selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen oder den besonderen Wünschen zur Gestaltung der Hilfe Rechnung zu tragen. Erfolgt die Pflege durch Einzelpflegekräfte, müssen diese mit der oder dem Pflegebedürftigen einen Pflegevertrag abschließen, in dem Art, Inhalt und Umfang der Leistungen einschließlich der vereinbarten Vergütungen darzustellen sind. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen der zugelassenen Einzelpflegekraft und der Pflegekasse.
Website
Einzelpflegekräfte sind selbstständige Pflegekräfte, beispielsweise aus der Altenpflege, mit denen die Pflegekassen Verträge schließen. Pflegebedürftige können sie für die häusliche Pflege in Anspruch nehmen. Das Bundesgesundheitsministerium informiert zu den Regelungen zur Pflege durch Einzelpflegekräfte.
Website
Die Regelungen zu Einzelpflegekräften basieren auf dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI).
Pflege hat viele Facetten – im Pflegenetzwerk Deutschland beleuchten wir sie: Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Themen inklusive kurzer Definitionen. Die passenden Inhalte zum Weiterlesen finden Sie im jeweiligen Themenbereich.