Kinderbetreuung, Fußballtraining oder der regelmäßige Besuch bei pflegebedürftigen Angehörigen – die Gründe, warum Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten dem Privatleben anpassen wollen, sind vielfältig. In der Pflege ist das aufgrund von Schicht- und Wochenendarbeit nicht immer einfach. Die Lösung: verlässliche und trotzdem möglichst flexible Dienstpläne.

Gudrun Haase-Kolkowski, Gesamtleitung Soziale Dienste beim ASB Region Düsseldorf e.V., setzt bei der Erstellung von Dienstplänen auf die Selbstorganisation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In sogenannten Vorplänen, die bereits fünf Monate im Voraus zur Verfügung stehen, können die Pflegekräfte ihre Dienste flexibel eintragen und so ihre Arbeitszeiten eigenständig den individuellen Lebenssituationen anpassen. Ein Wochenenddienst im Monat ist dabei verpflichtend.

In den Videos berichtet Gudrun Haase-Kolkowski, wie Dienst- und Tourenpläne in der ambulanten Pflege gerecht gestaltet werden können, welche Herausforderungen dabei auftreten und welche Lösungen sie gefunden hat.

Mit Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) zum 20. Juli 2021 wurde das Förderprogramm nach § 8 Absatz 7 SGB XI weiter geöffnet. So können die Fördermittel für die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in den Pflegeeinrichtungen zukünftig auch für die Entwicklung von Konzepten zur Rückgewinnung von Pflege- und Betreuungspersonal sowie für die Entwicklung von Konzepten für mitarbeiterorientierte und lebensphasengerechte Arbeitszeitmodelle und Maßnahmen zu ihrer betrieblichen Umsetzung verwendet werden. Welche Maßnahmen noch förderfähig sind und wie hoch ein Zuschuss sein kann, erfahren Sie hier in einer Übersicht zum Förderpgramm: hier klicken

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