Illustration: Eine Person wird von einer großen Hand nach oben gezogen. Daneben Pfeile, die nach oben zeigen

Tritt ein Pflegefall ein, sind Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in der Regel auf der Suche nach einer Ansprechperson, an die sie sich mit ihren Fragen und Unsicherheiten wenden können. Pflegeberatungsstellen oder Pflegestützpunkte sind dafür geeignete Anlaufstellen. Sie führen durch das Gesundheits- und Sozialwesen und beraten zu den verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Praktische Hilfe durch Pflegeberatungsstellen: Pflegebedürftigen und ihren Familien steht eine qualifizierte Beratung bezüglich der ihnen zustehenden Leistungsansprüche, der Angebote vor Ort sowie der für sie am besten geeigneten Leistungskombination zu. Die Pflegeberatung wird zumeist von den Pflegekassen geleistet. Die Beraterinnen und Berater nehmen sich der Sorgen und Fragen der Hilfe- und Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen an, ermitteln den individuellen Hilfebedarf, beraten umfassend über das vorhandene Leistungsangebot und begleiten in der jeweiligen Pflegesituation. Falls erforderlich sowie auf Wunsch erstellen sie auch einen individuellen Versorgungsplan mit den für die pflegebedürftige Person erforderlichen Hilfen.
  • Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege: Pflegebedürftige können sich für Pflegesachleistungen entscheiden. Dazu gehören zum Beispiel Pflegeeinsätze zugelassener ambulanter Pflegedienste, die von der Pflegekasse bis zu bestimmten Höchstgrenzen bezahlt werden. Sie können auch Geldleistungen wie das Pflegegeld in Anspruch nehmen, das die Pflegebedürftigen von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen erhalten. Die Höhe der Leistungen ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig. Außerdem können Pflegebedürftige im Wege der Kostenerstattung bestimmte nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Auch ist eine Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson möglich. Zudem können pflegebedürftige Personen beispielsweise Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zur Wohnungsanpassung in Anspruch nehmen. Zur Unterstützung der häuslichen Pflege können auch teilstationäre Leistungen der Tages- oder Nachtpflege sowie vorübergehende vollstationäre Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
  • Kombination: Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen ambulanten Sachleistungen.
  • Pflegekurse für Angehörige: Damit pflegende Angehörige ein solides Wissen rund um das Thema Pflege aufbauen können, bieten die Pflegekassen kostenlose Pflegekurse an. Dort erhalten die Teilnehmenden Informationen, Anleitungen und Beratung.
  • Soziale Sicherung der Angehörigen: Unter bestimmten Voraussetzungen werden für pflegende Angehörige Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung von der Pflegeversicherung bezahlt und es besteht beitragsfreier Unfallversicherungsschutz.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.

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