• Stärkung der Pflegeprofession: Auf Grundlage der Konzertierten Aktion Pflege wurden wichtige gesetzliche Maßnahmen umgesetzt, um die Versorgungstätigkeit von Pflegefachpersonen zu erweitern. Durch das Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG), das in seinen wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, erhalten Studierende in der Pflege künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Zudem werden Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht. Gleichzeitig erweitert das Gesetz das Ausbildungsprofil für die akademisierten Pflegekräfte. Erstmalig sind verbindliche erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Heilkunde in die hochschulische Pflegeausbildung integriert. Mit dem aktuellen Vorhaben für ein Pflegekompetenzgesetz soll eine weitere Professionalisierung der Pflege, ihrer Aufgaben und Befugnisse in der Versorgung auf allen Qualifikationsniveaus – von der Pflegefachperson mit Ausbildung bis zur Pflegefachperson mit Masterabschluss – ermöglicht werden. Pflegefachkräfte können häufig mehr Aufgaben ausführen als sie rechtlich derzeit eigenständig dürfen. Der Pflegeberuf ist ein Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung in der Fläche, insbesondere für den ländlichen Raum. Mehr erfahren 
     
  • Attraktive Bezahlung: Seit dem 1. September 2022 gilt in der Alten- bzw. Langzeitpflege die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Entlohnung mindestens in Höhe von Tariflohn. Im Krankenhausbereich sind Tarifbindung und kirchliche Arbeitsrechtsregelungen bereits weit verbreitet. Die Lohnentwicklung in der Pflege zeigt insbesondere in der Alten- bzw. Langzeitpflege einen deutlichen Aufwuchs. Die Lohnlücke zwischen Langzeit- und Krankenpflege wird geringer. Fachkräfte verdienten im Jahr 2022 im Durchschnitt 3.944 Euro in der Krankenpflege und 3.611 Euro in der Altenpflege, beide Durchschnittslöhne liegen damit über dem Durchschnitt aller Fachkräfte (3.383 Euro). Im Vergleich zu 2012 ist das eine Steigerung um 33 Prozent (Krankenpflege) und 52 Prozent (Altenpflege). Es ist davon auszugehen, dass sich die Löhne durch die Regelungen zur Entlohnung nach Tarif in der Langzeitpflege, die Pflegeheime und ambulante Pflegedienste verpflichtet, ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Tarifhöhe zu bezahlen, weiter positiv entwickeln wird. Zudem steigt der Pflegemindestlohn als untere Lohngrenze zum 1. Mai 2024 weiter an: Er beträgt dann für Pflegehilfskräfte 15,50 Euro (pro Stunde), für mindestens einjährige qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro und für Pflegefachkräfte 19,50 Euro. Mehr erfahren
     
  • Gute Personalausstattung: Hinsichtlich der Pflege im Krankenhaus wurde zur Umsetzung des sich aus dem Koalitionsvertrag ergebenden Auftrags zur Einführung der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) eine Rechtsgrundlage geschaffen. Ziel der gesetzlichen Vorgaben ist es, die Personalsituation der Pflege in den Krankenhäusern zu verbessern, indem ausgehend vom Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten angemessene Personalbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt werden.  Die Verordnung zur Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 erlassen.

    Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen werden seit dem 1. Juli 2023 gesetzlich bundeseinheitliche und an der individuellen Bewohner(innen)-Struktur ausgerichtete Personalanhaltswerte in § 113c SGB XI vorgegeben. Das ermöglicht die Einstellung und Finanzierung von zusätzlichen Pflegefach- und insbesondere Pflegehilfskräften in der Langzeitpflege. Die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens erfolgt – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG – seit 1. Januar 2024 in Kraft) und soll durch die Prüfung weiterer Ausbaustufen beschleunigt werden. Im Rahmen des Projekts zur Erprobung des neuen Personalbemessungsverfahrens nach § 8 Absatz 3b SGB XI sind zudem Handreichungen geplant, mit denen vollstationäre Pflegeeinrichtungen erste Schritte hin zu einem kompetenzorientierten Personalmix gehen können. Mehr im FAQ zur Personalbemessung erfahren

  • Bessere Vereinbarkeit von familiärer Pflege, Familie und Beruf: Der Gesetzgeber hat ein Förderprogramm beim GKV-Spitzenverband eingerichtet. Damit können Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen – je nach Einrichtungsgröße mit bis zu 7.500 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro jährlich bezuschusst werden. Beispiele für solche Maßnahmen sind:  Kinderbetreuung oder Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, Coachings, Schulungen und Weiterbildungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von familiärer Pflege, Familie und Beruf, Maßnahmen zur Rückgewinnung von Pflege- und Betreuungskräften, Umsetzung von mitarbeiterorientierten Schicht- und Arbeitszeitmodellen einschließlich betrieblicher Ausfallkonzepte sowie Kommunikation zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mit Kunden. Mehr erfahren
     
  • Digitaler Arbeitsplatz: Der Gesetzgeber hat ein Förderprogramm für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen für die einmalige Anschaffung von digitaler und technischer Ausstattung (unter anderem Software, Hardware oder die Einrichtung eines WLAN-Netzes) beim GKV-Spitzenverband eingerichtet. Pro Pflegeeinrichtung werden bis zu 40 Prozent der Kosten für die digitale und technische Ausrüstung und damit verbundene Schulungen übernommen. Ein (einmaliger) Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro ist möglich. Dieser kann auch auf mehrere Maßnahmen verteilt werden. Weitere umfangreiche Maßnahmen wurden in der Digitalisierungsstrategie des BMG festgelegt.
    Mehr Informationen gibt es hier beim BMG

    Weitere Informationen dazu, was Arbeitgebende tun können und was sich beruflich Pflegende in der Digitalisierung wünschen, finden Sie hier
     
  • Aktive Förderung von Berufseinstieg und -verbleib: Die Bundesregierung verbessert die Rahmenbedingungen für Berufsrückkehrer und Quereinsteiger in die Pflege, z. B. durch eine bessere Personalausstattung, bessere Bezahlung und Fördermöglichkeiten zur Verbesserung der Vereinbarkeit von familiärer Pflege, Familie und Beruf. Mehr erfahren

    Des Weiteren hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für die Anwerbung und Integration internationaler Fachkräfte zu verbessern: hier geht's zur Themenseite "Internationale Fachkräfte gut integrieren"

 

Gute Arbeit: Ein Einstieg

Es gibt viele Stellschrauben für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Aber was sind konkrete Wünsche von Beschäftigten in der Pflege? Wir geben einen Überblick.

Was liefert die Wissenschaft für Erkenntnisse?

Welche Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen zu Arbeitsbedingungen in der Pflege geben wissenschaftliche Projekte, die vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert werden? Wir fassen zusammen.

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