Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und dafür entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Viele Maßnahmen sind bereits auf den Weg gebracht. Um den Pflegeberuf attraktiver zu machen und beruflich Pflegende zu halten, müssen die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Die Bundesregierung hat bereits verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht.
Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen werden seit dem 1. Juli 2023 gesetzlich bundeseinheitliche und an der individuellen Bewohner(innen)-Struktur ausgerichtete Personalanhaltswerte in § 113c SGB XI vorgegeben. Das ermöglicht die Einstellung und Finanzierung von zusätzlichen Pflegefach- und insbesondere Pflegehilfskräften in der Langzeitpflege. Die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens erfolgt – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG – seit 1. Januar 2024 in Kraft) und soll durch die Prüfung weiterer Ausbaustufen beschleunigt werden. Im Rahmen des Projekts zur Erprobung des neuen Personalbemessungsverfahrens nach § 8 Absatz 3b SGB XI sind zudem Handreichungen geplant, mit denen vollstationäre Pflegeeinrichtungen erste Schritte hin zu einem kompetenzorientierten Personalmix gehen können. Mehr im FAQ zur Personalbemessung erfahren
Es gibt viele Stellschrauben für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Aber was sind konkrete Wünsche von Beschäftigten in der Pflege? Wir geben einen Überblick.
Welche Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen zu Arbeitsbedingungen in der Pflege geben wissenschaftliche Projekte, die vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert werden? Wir fassen zusammen.