• Stärkung der Pflegeprofession: Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Handlungsautonomie von Pflegefachpersonen zu stärken, mehr Selbstständigkeit im Pflegeprozess zu ermöglichen und damit die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen. Auf Grundlage der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) wurden wichtige gesetzliche Maßnahmen umgesetzt, um die Versorgungstätigkeit von Pflegefachpersonen zu erweitern. Die Weiterentwicklung der Pflegeberufe erfolgt durch das Pflegefachassistenzgesetz, das Gesetz über die Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege und perspektivisch durch das sogenannte Advanced Practice Nurse Gesetz. Ziel ist es, ein attraktives, durchlässiges und vielfältiges Bildungssystem im Pflegebereich zu schaffen. Mehr erfahren 
     
  • Attraktive Bezahlung: Seit dem 1. September 2022 gilt in der Langzeitpflege die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Entlohnung mindestens in Höhe von Tariflohn¹. Aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen: Das mittlere monatliche Vollzeit-Bruttoentgelt einer Pflegefachkraft in der Altenpflege ist von 2021 auf 2024 um rund 20 Prozent auf rund 4.013 Euro und damit deutlich gestiegen. Auch der Pflegemindestlohn ist zum 1. Juli 2025 erneut gestiegen, weitere Erhöhungsschritte erfolgen zum 1. Juli 2026 sowie zum 1. Juli 2027. Mehr erfahren
     
  • Gute Personalausstattung: Seit dem 1. Juli 2023 sind erstmals bundeseinheitliche und an der individuellen Bewohnenden-Struktur ausgerichtete Personalanhaltswerte für vollstationäre Pflegeeinrichtungen gesetzlich geregelt². Das ermöglicht die Einstellung und Finanzierung von zusätzlichen Pflegefach- und Pflegehilfskräften in der Langzeitpflege. Hinsichtlich der Pflege im Krankenhaus wurde die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) mit der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) eingeführt. Dadurch soll die Personalsituation der Pflege in den Krankenhäusern verbessert werden. Zudem unterstützt die Bundesregierung ergänzend mit Maßnahmen zur fairen und ethischen Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurden bürokratische Hürden weiter abgebaut und so auch die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften, Pflegehilfskräften und Auszubildenden aus dem Ausland erleichtert. Mehr im FAQ zur Personalbemessung erfahren
     
  • Bessere Vereinbarkeit von familiärer Pflege, Familie und Beruf: Der Gesetzgeber hat ein Förderprogramm eingerichtet, das Angebote – wie beispielsweise Coachings – zur Verbesserung der Vereinbarkeit jährlich mit bis zu 7.500 Euro (für Einrichtungen mit bis zu 25 Mitarbeitenden: bis zu 10.000 Euro) bezuschusst. Außerdem werden mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) betriebliche Ausfallkonzepte wie Springerpools regelhaft finanzierbar. Das Projekt „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von familiärer Pflege, Familie und Beruf“ (GAP) der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung unterstützt Pflegeeinrichtungen dabei, die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeitenden zu verbessern. Auch hier ist eine jährliche Förderung von bis zu 7.500 bzw. 10.000 Euro möglich. Mehr erfahren
     
  • Digitaler Arbeitsplatz: Für die einmalige Anschaffung von digitaler und technischer Ausstattung wurde beim GKV-Spitzenverband ein Förderprogramm für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen eingerichtet. Zur Förderung der Digitalisierung kann im Zeitraum 2019 bis 2030 jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung einen einmaligen Zuschuss für digitale und technische Ausrüstung und damit verbundene Schulungen als Anteilsfinanzierung erhalten. Die Anträge sind an die zuständigen Pflegekassen zu richten. Gefördert werden bis zu 40 % der verausgabten Mittel, höchstens jedoch 12.000 EUR. Weitere umfangreiche Maßnahmen für die Digitalisierung in der Pflege wurden in der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege des BMG festgelegt. Auf der Grundlage des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) wurde beim GKV-Spitzenverband das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet. Hiermit sollen Hemmnisse der Digitalisierung in der Pflege analysiert, innovative Ideen geprüft und Lösungsoptionen für die Praxis der Langzeitpflege entwickelt werden.
    Mehr Informationen gibt es hier beim BMG

    Weitere Informationen dazu, was Arbeitgebende tun können und was sich beruflich Pflegende in der Digitalisierung wünschen, finden Sie hier
     
  • Aktive Förderung von Berufseinstieg und -verbleib: Die Bundesregierung verbessert die Rahmenbedingungen z. B. durch Fördermöglichkeiten für eine bessere Vereinbarkeit von familiärer Pflege, Familie und Beruf, die auch für die Entwicklung von Konzepten zur Rückgewinnung von Pflege- und Betreuungspersonal und Maßnahmen zu ihrer betrieblichen Umsetzung einsetzbar sind. Mehr erfahren

    Des Weiteren hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für die Anwerbung und Integration internationaler Fachkräfte zu verbessern: hier geht's zur Themenseite "Internationale Fachkräfte gut integrieren"

 

Gute Arbeit: Ein Einstieg

Es gibt viele Stellschrauben für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Aber was sind konkrete Wünsche von Beschäftigten in der Pflege? Wir geben einen Überblick.

Was liefert die Wissenschaft für Erkenntnisse?

Welche Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen zu Arbeitsbedingungen in der Pflege geben wissenschaftliche Projekte, die vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert werden? Wir fassen zusammen.

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